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06.1.2001 Schreiben der Wittkiel Gruppe vom 4.12.2000 (Poststempel 5.1.2001) geht ein
07.1.2001 Übergabe an Rechtsanwalt mit Bitte um Ablehnung der Aufforderung.
17.1.2001 Schreiben des Amtsvorstehers von Gelting
22.1.2001 Übergabe an Rechtsanwalt mit der Bitte um Ablehnung der Aufforderung
24.1.2001 Schreiben des Amt Gelting an RA
13.3.2001 Gemeinderatssitzung Der Bürgermeister erhält freie Hand um einen Rechtsstreit zur Durchsetzung der Zwangswegnahme des Domainenamens  zu erwirken
19.3.2001 Das Flensburger Tageblatt schreibt über den Vorgang
04.4.2001 Schreiben des gegnerischen Anwalts wegen Herausgabe mit letzter Fristsetzung vor gerichtlicher Klage
09.06.2001 Zustellung des Landgerichts Flensburg der Klage durch die Gemeinde Hasselberg wegen Namensrechtsverletzung

Klageschrift im PDF-Format  Klageschrift in html

11.7.2001 Klagewiderung in PDF-Format    in html   
  Hinzu kam noch einiges Hin- und Hergeplänkel.
18.10.2001 Das Urteil !!!!  PDF   HTML
12.11.2001 Die Gemeinde bzw. deren Anwalt hat beim OLG Schleswig-Holstein Verlängerung der Berugsfrist beantragt. Diese wurde bis zum 12.2.2002 seitens des OLG bestätigt..
12.2.2002 Auf den letzten Drücker erfolgt die Begründung des Rechtsanwaltes zur Berufung.
13.2.2002

 

Ergänzenden Berufungsbegründung des Rechtsanwaltes( im besonderen Korrekturen von Schreibfehlern)
19.3.2002 Festlegung des Termins auf den 25.6.2002 beim OLG Schleswig-Holstein.Die Klägerin (Gemeinde Hasselberg) wird gleichzeitig darauf hingewiesen dass die Berufung nach vorläufiger Beurteilung des Senats keine Erfolgsaussichten hat. Binnen 4 Wochen soll die Klägerin bekannt geben, ob die Berufung durchgeführt werden soll.

(Tja, liebe Gemeinde Hasselberg, weiterhin Steuergelder verschwenden oder Einsicht üben???)

18.4.2002 Die Klägerin hat die Berufung beim OLG zurückgezogen.

SIEG !!!!!!!!!!!!!!!!!  und ENDE